Rabenvögel

Auf der Grundlage eines Gutachtens der Universitäten Mainz und Kaiserslautern, wonach es keine ökologische Notwendigkeit zur generellen Verfolgung beziehungsweise Dezimierung von Elstern und Rabenkrähen gibt, hatte sich der Beirat im Oktober 1998 einstimmig gegen die Freigabe zur Jagd ausgesprochen.

Ungeachtet dieses Votums sowie der Ergebnisse des zuvor genannten, von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens, wurde in Rheinland-Pfalz durch Rechtsverordnung eine allgemeine Jagdzeit (1. August bis 15. März) auf Rabenkrähe und Elster eingeführt.
Der Tierschutzbeirat bedauert diese Entscheidung. Er wird an dem Thema „dran bleiben“ und erwartet von der Landesregierung die Veranlassung wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zu den ökologischen Auswirkungen der Bejagung.

Siehe auch Pressemitteilung vom 31.01.2012

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