Frischlingsfallen

Der Einsatz von Frischlingsfallen neben herkömmlichen Methoden der Bejagung kann nur in Schweinepest gefährdeten Bezirken oder unmittelbar angrenzenden Regionen in Betracht kommen.

Hierbei ist zu bedenken, dass die Verhinderung der Seuchenausbreitung bei Haus- und Wildtieren auch eine Maßnahme des Tierschutzes darstellt.
Die im Hinblick auf die Schweinepestgefahr anzustrebende Frühjahrsbestandsdichte von 2 Stück Schwarzwild je 100 ha Waldrevierfläche sowie ein Anteil von 70 Prozent Frischlingen an der gesamten Jagdstrecke lassen sich offenbar in weiten Bereichen mit herkömmlichen Bejagungsmethoden nicht erreichen.

Die Frischlingsfallen gehören ausschließlich in die Hände erfahrener und zuverlässiger Jäger, die speziell im Umgang mit diesen Fallen geschult sind und ausreichend Zeit aufbringen, die Fallen regelmäßig zu kontrollieren.
Die Fallen sind technisch so auszustatten und so zu bedienen, dass Schmerzen bzw. Leiden der Tiere nach Möglichkeit vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden.

Fangzeit
Die Fallen dürfen erst ab Mitte Juni fängisch gestellt werden, um ein Nachrauschen der Bachen zu minimieren.
Mit dem Fang ist erst zu beginnen, nachdem die regelmäßig mit Mais bestückte Falle von Sauen angenommen wird.

Durchlasshöhe
Diese sollte maximal 20 cm betragen, damit nur Frischlinge hereinkommen.

Fanggitter
Das Gitter sollte möglichst leicht gestaltet werden, ein Hochschieben durch die Bache ist durch geeignete Sperrvorrichtungen zu verhindern.
Die Auslösevorrichtung ist am hinteren Ende der Falle anzubringen, das Ködermaterial liegt dort und auf dem Weg dorthin, jedoch niemals unter dem Fanggitter.

Tötung der Frischlinge
Dem Abschuss in der Falle durch eine versierte, ruhige Einzelperson dürfte der Vorzug zu geben sein. Abfangkästen haben sich offenbar nicht bewährt.

Diese Stellungnahme ergeht aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes und Standes der Technik. Änderungen bleiben vorbehalten.

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