Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG DES TIERSCHUTZBEIRATES

Stand: 27.06.2019

§1 – Aufgaben (1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umw…

§2 – Mitglieder (1) Der Beirat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören an: 1 Persönlichkeit aus dem öffentlichen …

§3 – Wahl des Vorsitzenden (*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet….

§4 – Einladung,… EINLADUNG, TAGESORDNUNG, SITZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNG

§5 – Beschlüsse (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in 2 genannten Mitglieder anwes…

§6 – Geschäftsführung (1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentsch…

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